Eingeschränkte Gewährleistung
DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE; AUSSERDEM HABEN SIE GGF. ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE NACH BUNDESLAND (BZW. LAND ODER PROVINZ) VARIIEREN. GARMIN SCHRÄNKT ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE IHNEN GEMÄSS DEN GESETZEN IHRES BUNDESLANDES (BZW. IHRES LANDES ODER IHRER PROVINZ) U. U. ZUSTEHEN, NICHT EIN, UND SETZT DIESE AUCH NICHT AUS. DIE GESETZE IHRES BUNDESLANDES, IHRES LANDES ODER IHRER PROVINZ BIETEN IHNEN EINEN VOLLSTÄNDIGEN EINBLICK IN IHRE RECHTE.
Für nicht für die Luftfahrt vorgesehenen Produkte gilt ab dem Kaufdatum eine einjährige Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler. Innerhalb dieses Zeitraums repariert oder ersetzt Garmin® nach eigenem Ermessen alle bei ordnungsgemäßer Verwendung ausgefallenen Komponenten. Diese Reparatur- und Austauscharbeiten sind für den Kunden in Bezug auf Teile und Arbeitszeit unter der Voraussetzung kostenlos, dass dieser die Transportkosten übernimmt. Diese eingeschränkte Gewährleistung findet keinerlei Anwendung auf: (i) kosmetische Schäden, z. B. Kratzer oder Dellen, (ii) Verschleißteile wie Batterien, sofern Produktschäden nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind, (iii) durch Unfälle, Missbrauch, unsachgemäße Verwendung, Wasser, Überschwemmung, Feuer oder andere höhere Gewalt oder äußere Ursachen hervorgerufene Schäden, (iv) Schäden aufgrund einer Wartung durch nicht von Garmin autorisierte Dienstanbieter, (v) Schäden an einem Produkt, das ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Garmin modifiziert oder geändert wurde, oder (vi) Schäden an einem Produkt, das mit Netz- und/oder Datenkabeln verbunden wurde, die nicht von Garmin bereitgestellt wurden. Darüber hinaus behält Garmin sich das Recht vor, Garantieansprüche für Produkte oder Dienstleistungen abzulehnen, die unter Verstoß gegen die Gesetze eines Landes erworben und/oder verwendet werden.Navigationsprodukte von Garmin sind ausschließlich als Navigationshilfe vorgesehen und dürfen nicht für Zwecke verwendet werden, die präzise Messungen von Richtungen, Distanzen, Positionen oder Topografien erfordern. Garmin übernimmt keinerlei Gewährleistungen im Hinblick auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Kartendaten.
Außerdem findet diese eingeschränkte Gewährleistung keinerlei Anwendung auf Leistungseinschränkungen eines Navigationsprodukts von Garmin, die sich durch die Verwendung des Geräts in der Nähe von Telefonen oder anderen Geräten ergeben, die ein terrestrisches Breitbandnetz nutzen, dessen Frequenzen nahe der von einem GNSS (Global Navigation Satellite System) wie dem Global Positioning Service (GPS) verwendeten Frequenzen liegen, noch ist Garmin für diese Leistungseinschränkungen verantwortlich. Die Verwendung dieser Geräte kann den Empfang von GNSS-Signalen beeinträchtigen.
IM NACH GELTENDEN RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG GELTEN DIE IN DIESER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG AUFGEFÜHRTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL EXKLUSIV UND SCHLIESSEN JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL AUS, U. A. STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN ZU HANDELSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE GEWÄHRLEISTUNGEN, UND GARMIN SCHLIESST DIE VORGENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL AUSDRÜCKLICH AUS. DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE; AUSSERDEM HABEN SIE GGF. ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE NACH BUNDESLAND BZW. LAND VARIIEREN. FALLS STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN GEMÄSS DEN GESETZEN IHRES BUNDESLANDES ODER IHRES LANDES NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, IST DIE DAUER DERARTIGER GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE DAUER DIESER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG BESCHRÄNKT. IN EINIGEN BUNDESLÄNDERN (BZW. LÄNDERN UND PROVINZEN) IST DIE EINSCHRÄNKUNG DER DAUER EINER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT GESTATTET; IN EINEM SOLCHEN FALL TRIFFT DER VORSTEHEND GENANNTE AUSSCHLUSS GGF. NICHT AUF SIE ZU.
IN KEINERLEI FALL HAFTET GARMIN BEI EINEM GARANTIEANSPRUCH FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE, KONKRETE, INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DURCH DIE SACH- ODER UNSACHGEMÄSSE VERWENDUNG ODER DIE NICHTVERWENDBARKEIT DIESES PRODUKTS ODER DEFEKTE DES PRODUKTS ENTSTEHEN. IN EINIGEN BUNDESLÄNDERN (SOWIE LÄNDERN UND PROVINZEN) IST DER AUSSCHLUSS VON BEILÄUFIG ENTSTANDENEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT GESTATTET; IN EINEM SOLCHEN FALL TREFFEN DIE VORGENANNTEN AUSSCHLÜSSE NICHT AUF SIE ZU.
Falls Sie während des Gewährleistungszeitraums gemäß dieser eingeschränkten Gewährleistung einen Garantieanspruch geltend machen, geht Garmin nach eigenem Ermessen folgendermaßen vor und (i) repariert das Gerät mit neuen Teilen oder mit gebrauchten Teilen, die die Qualitätsstandards von Garmin erfüllen, (ii) ersetzt das Gerät durch ein neues oder überarbeitetes Gerät, das die Qualitätsstandards von Garmin erfüllt, oder (iii) tauscht das Gerät aus, wobei der volle Kaufpreis erstattet wird. DIESE RECHTSMITTEL SIND DIE EINZIGEN IHNEN IM FALLE EINES GARANTIEANSPRUCHS ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN RECHTSMITTEL. Für reparierte oder ersetzte Geräte gilt eine Gewährleistung von 90 Tagen. Falls für das eingesendete Gerät weiterhin die ursprüngliche Gewährleistung gilt, beträgt die neue Gewährleistung 90 Tage oder bis zum Ende der ursprünglichen einjährigen Garantie, wobei der jeweils längere Zeitraum Anwendung findet.
Bevor Sie einen Garantieanspruch geltend machen, sehen Sie sich die unter support.garmin.com verfügbaren Online-Hilferessourcen an. Falls Sie diese Ressourcen verwenden und das Gerät weiterhin nicht ordnungsgemäß funktioniert, wenden Sie sich an eine von Garmin autorisierte Serviceeinrichtung in dem Land, in dem Sie das Produkt ursprünglich erworben haben, oder folgen Sie den Anweisungen unter support.garmin.com, um einen Garantieanspruch geltend zu machen. Falls Sie sich in den USA befinden, können Sie sich auch telefonisch an 1-800-800-1020 wenden.
Falls Sie einen Garantieanspruch außerhalb des Landes geltend machen, in dem Sie das Produkt ursprünglich erworben haben, kann Garmin nicht garantieren, dass die zum Reparieren oder Ersetzen des Produkts erforderlichen Teile und Produkte verfügbar sein werden; dies ist auf unterschiedliche Produktangebote und geltende Standards, Gesetze und Vorschriften zurückzuführen. In diesem Fall kann Garmin nach eigenem Ermessen und gemäß anwendbaren Gesetzen das Produkt reparieren oder ersetzen, wobei vergleichbare Garmin Produkte und Teile verwendet werden, oder verlangen, dass Sie das Produkt an eine von Garmin autorisierte Serviceeinrichtung in dem Land schicken, in dem Sie das Produkt ursprünglich erworben haben, oder an eine von Garmin autorisierte Serviceeinrichtung in einem anderen Land, die den Service des Produkts durchführen kann; in diesem Fall unterliegt es Ihrer Verantwortung, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften bezüglich Import und Export einzuhalten und für alle Zollgebühren, die Mehrwertsteuer, Versandkosten und andere damit verbundene Steuern und Gebühren aufzukommen. In einigen Fällen können Garmin und seine Händler Ihr Produkt nicht in einem anderen Land als dem Land warten, in dem Sie das Produkt nicht ursprünglich erworben haben, oder das reparierte oder ersetzte Produkt in dieses Land zurückschicken; dies ist auf geltende Standards, Gesetze und Vorschriften zurückzuführen.
Käufe über Onlineaktionen: Für Produkte, die über Onlineauktionen erworben wurden, besteht keinerlei Anspruch auf Rabatte oder andere, sich aus der Garantie ergebende Sonderangebote von Garmin. Online-Auktionsbestätigungen werden für Garantieansprüche nicht akzeptiert. Hierfür ist das Original oder eine Kopie des Kaufbelegs des ursprünglichen Einzelhändlers erforderlich. Garmin ersetzt keine fehlenden Komponenten bei Paketsendungen, die über Online-Auktionen erworben wurden.
Internationale Käufe: Für über internationale Vertriebspartner außerhalb der USA erworbene Geräte gilt möglicherweise abhängig vom jeweiligen Land eine separate Garantie. Sofern zutreffend wird diese Garantie von dem Vertriebspartner im jeweiligen Land angeboten, der auch den lokalen Service für das Gerät durchführt. Garantien von Vertriebspartnern gelten nur in dem für den Vertrieb vorgesehenen Gebiet.