Stromversorgung der Beleuchtungsanlage nach der Abschaltung des Unterstützungsantriebs
Bei Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung kann die Versorgung der Beleuchtungsanlage über eine Kopplung an den Energiespeicher für den Antrieb erfolgen, wenn nach entladungsbedingter Abschaltung des Unterstützungsantriebs noch eine ununterbrochene Stromversorgung der Beleuchtungsanlage über mindestens zwei Stunden gewährleistet ist und/ oder der Antriebsmotor als Lichtmaschine übergangsweise benutzt werden kann, um auch weiterhin die Rückleuchte mit Strom zu versorgen.
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