Entsorgung
Anwendung der europäischen Richtlinien 2011/65/EU, 2012/19/EU und 2015/863/EU zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und zur Abfallentsorgung. Das auf dem Gerät oder seiner Verpackung angebrachte Symbol bedeutet, dass das Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Am Ende der Nutzungsdauer des Geräts muss der Benutzer es an einer ausgewiesenen Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte abgeben oder das Gerät beim Erwerb eines neuen Geräts beim Händler zurückgeben. Die separate Entsorgung des Produkts dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Die Sammlung und Verwertung Ihres Geräts hilft auch dabei, natürliche Ressourcen zu schonen. Das Gerät und dessen Teile sind im Hinblick auf ihre Entsorgung gemäß nationalen oder regionalen Vorschriften gekennzeichnet, sofern zutreffend.